Heller, geräumiger Bahnhof mit Check-in-Schaltern und digitalen Anzeigetafeln, dekoriert mit marokkanischen Bögen und Mustern.
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Einreisebestimmungen für Marokko

Gut vorbereitet in den Urlaub starten – mit den wichtigsten Infos zur Einreise nach Marokko

Gut vorbereitet in den Urlaub starten – mit den wichtigsten Infos zur Einreise nach Marokko

Marokko begeistert mit orientalischem Flair, lebendigen Souks und faszinierenden Landschaften – doch bevor die Reise losgeht, sollten Sie sich unbedingt mit den geltenden Einreisebestimmungen vertraut machen. Wer ohne gültige Reisedokumente oder mit unvollständigen Unterlagen anreist, riskiert unnötige Kosten, Verzögerungen oder im schlimmsten Fall die Verweigerung der Einreise. Gerade bei Reisen mit Kindern, bei der Mitnahme bestimmter Gegenstände oder bei kurzfristigen Änderungen offizieller Regelungen ist eine frühzeitige Information unerlässlich.

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Hinweise, die Sie für eine reibungslose Einreise nach Marokko benötigen. Von den gültigen Reisedokumenten über Visabestimmungen bis hin zu Sonderregelungen für Familien – dieser Überblick hilft Ihnen, Ihre Reise sicher und stressfrei zu planen.

Geschrieben von: Luca Krohn Zuletzt aktualisiert am: 25. August 2025

Erforderliche Reisedokumente für die Einreise nach Marokko


Damit Ihre Reise nach Marokko ohne unerwartete Zwischenfälle beginnt, ist es wichtig, die geltenden Vorschriften zu den Reisedokumenten genau zu kennen. Denn Marokko akzeptiert nicht alle Ausweisdokumente, die innerhalb der EU üblich sind. Wer mit dem falschen Dokument anreist, riskiert die Zurückweisung an der Grenze – und damit einen kostspieligen und ärgerlichen Reiseabbruch. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Reisedokumente für Erwachsene und Kinder erforderlich sind und welche Anforderungen diese erfüllen müssen.

Reisepass oder Personalausweis

Für deutsche Staatsangehörige ist der Reisepass das verpflichtende Dokument für die Einreise nach Marokko. Der deutsche Personalausweis wird ausdrücklich nicht anerkannt. Auch ein vor Ort durch die Botschaft ausgestellter Passersatz ist nicht gültig. Wer nur mit dem Personalausweis oder einem solchen Ersatzdokument einreisen möchte, wird an der Grenze abgewiesen und muss den Rückflug antreten – auf eigene Kosten.

Akzeptiert werden sowohl der normale Reisepass als auch ein vorläufiger Reisepass, sofern diese sich in einwandfreiem Zustand befinden und bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sind. Es sollten außerdem ausreichend freie Seiten im Pass vorhanden sein, damit die marokkanischen Grenzbeamten problemlos Stempel oder gegebenenfalls Visa eintragen können.

Spezielle Reisedokumente für Kinder

Auch Kinder benötigen für die Einreise ein eigenes Reisedokument, entweder in Form eines regulären Reisepasses oder eines Kinderreisepasses. Ein bloßer Eintrag im elterlichen Reisepass oder ein älterer Kinderausweis wird nicht akzeptiert.

Für alleinreisende Minderjährige oder Kinder, die nur mit einem Elternteil oder einer nicht sorgeberechtigten Begleitperson unterwegs sind, gelten zusätzliche Vorschriften. In diesen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Sprache mitzuführen. Darüber hinaus wird empfohlen, auch Kopien der Geburtsurkunde sowie der Ausweisdokumente der Eltern mitzuführen, um eventuelle Rückfragen bei der Einreise schnell und unkompliziert klären zu können.

Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden – und Sie können Ihre Reise nach Marokko entspannt beginnen.

Visumpflicht und Aufenthaltsdauer

Die Frage, ob für eine Reise nach Marokko ein Visum benötigt wird, ist für viele Reisende von zentraler Bedeutung – denn je nach Staatsangehörigkeit gelten unterschiedliche Bestimmungen. Während viele Besucherinnen und Besucher aus Europa und anderen Ländern visumfrei einreisen dürfen, benötigen andere ein vorher beantragtes Visum. Auch die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum ist klar geregelt und sollte nicht überschritten werden, um Probleme bei der Ausreise oder bei zukünftigen Einreisen zu vermeiden. In den folgenden Abschnitten finden Sie einen Überblick über die visumfreien Einreisemöglichkeiten und die Bedingungen für eine Verlängerung des Aufenthalts.

Visumspflicht nach Staatsangehörigkeit

Für Staatsangehörige aus insgesamt 65 Ländern, darunter alle EU-Staaten, die USA, Kanada, Australien, Japan und weitere Länder, ist kein Visum erforderlich, wenn die Reise touristischen oder geschäftlichen Zwecken dient und die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreitet. Diese Personen können mit einem gültigen Reisepass visumfrei einreisen.

Für Reisende aus anderen Ländern besteht in der Regel Visumpflicht. Das Visum muss entweder über das marokkanische Konsulat oder in bestimmten Fällen online als elektronisches Visum beantragt werden. Die Einreise ohne Visum ist in diesen Fällen nicht gestattet, und ein entsprechendes Visum muss vor Reiseantritt vorliegen.

Maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum

Für visumfreie Aufenthalte gilt eine Maximaldauer von 90 Tagen. Diese Frist darf nicht überschritten werden – eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen und mit entsprechender Begründung möglich. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der 90 Tage bei der zuständigen Ausländerpolizei in Marokko gestellt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht.

Für die Verlängerung sind unter anderem folgende Nachweise erforderlich:

  • Ein gültiger Reisepass

  • Begründung des verlängerten Aufenthalts (z. B. persönliche, geschäftliche oder gesundheitliche Gründe)

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel

  • Gegebenenfalls ein Arbeitsvertrag in Marokko

  • Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörden. Wird die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten, drohen Konsequenzen wie Bußgelder, Einreisesperren oder Schwierigkeiten bei der Ausreise. Wer rechtzeitig plant und sich informiert, vermeidet unnötigen Stress und rechtliche Komplikationen.

Einreise mit Kindern

Bei der Reise nach Marokko mit Kindern gelten besondere Bestimmungen, die der Sicherheit Minderjähriger dienen und sorgfältig beachtet werden sollten. Je nachdem, ob Kinder mit beiden Elternteilen, nur einem Elternteil oder allein reisen, sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Wer hier gut vorbereitet ist, verhindert unnötige Verzögerungen bei der Einreise und sorgt für einen stressfreien Start in den Urlaub.

Dokumente für Minderjährige

Grundsätzlich benötigen Kinder für die Einreise nach Marokko ein eigenes Reisedokument – entweder einen Reisepass oder einen Kinderreisepass. Zusätzlich wird empfohlen, eine Geburtsurkunde sowie Kopien der Ausweisdokumente beider Elternteile mitzuführen, um etwaige Rückfragen der Grenzbehörden schnell klären zu können.

Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, sollte eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgeführt werden. Dieses Dokument sollte in französischer Sprache verfasst und idealerweise notariell beglaubigt sein. Auch bei abweichenden Nachnamen zwischen Kind und Eltern empfiehlt es sich, Dokumente wie Heiratsurkunden oder Nachweis der Sorgeberechtigung bereitzuhalten.

Zuständige Behörden und Kontaktmöglichkeiten


Wer Fragen rund um die Einreise nach Marokko hat oder Unterstützung bei der Vorbereitung benötigt, sollte wissen, welche Behörden zuständig sind und wie sie kontaktiert werden können. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Institutionen welche Aufgaben übernehmen – und wo Sie bei Rückfragen oder im Ernstfall Hilfe erhalten.

Wichtige Behörden und deren Aufgaben

Die marokkanischen Einreisebestimmungen werden vom Außenministerium Marokkos festgelegt. Es ist die maßgebliche Instanz für Regelungen zu Visumspflicht, Einreisedokumenten und internationalen Absprachen. Für Reisende ist es ratsam, sich vor der Abreise direkt dort oder über diplomatische Vertretungen über den aktuellen Stand zu informieren.

Die marokkanischen Botschaften und Konsulate, z. B. in Berlin, Frankfurt oder Düsseldorf, beraten zu Visa-Angelegenheiten und Einreisefragen und sind erste Ansprechpartner für konsularische Dienstleistungen. Auch für die Ausstellung von Visa (sofern erforderlich) sind sie zuständig.

Die nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des Aéroports) setzt die Einreisebestimmungen an den Flughäfen um und kontrolliert Reisedokumente bei der Ankunft.

Vor Ort führen Polizei und Grenzbehörden die Einreisekontrollen durch. Sie sind auch Ansprechpartner, wenn es um Aufenthaltsverlängerungen oder Probleme bei der Einreise geht.

Die Deutsche Botschaft in Rabat wiederum ist keine marokkanische Behörde, kann aber deutschen Staatsangehörigen im Notfall unterstützend zur Seite stehen – etwa bei Passverlust. Bei Einreiseproblemen aufgrund ungültiger Dokumente (z. B. Personalausweis statt Reisepass) kann sie jedoch keinen Passersatz ausstellen.

Kontaktaufnahme und Hilfestellungen

Für verbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen wenden Sie sich am besten direkt an die marokkanische Botschaft in Berlin oder eines der Generalkonsulate:

  • Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin
    Niederwallstraße 39, 10117 Berlin
    Tel.: +49 (0)30 206 124 0
    E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
    Website: www.botschaft-marokko.de
  • Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Ostparkstraße 35, 60385 Frankfurt
    Tel.: +49 (0)69 949 459 100
    E-Mail: cgm.frankfurt@maec.gov.ma
  • Generalkonsulat Düsseldorf
    Cecilienallee 14, 40474 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0)211 650 451 0

Weitere Informationen und konsularische Services wie Online-Terminvereinbarungen oder Formularabrufe finden Sie unter: www.consulat.ma/de

Bei dringenden Problemen während der Reise wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle oder Grenzbehörden in Marokko. Die Deutsche Botschaft in Rabat hilft in Notfällen weiter, ist aber nicht für marokkanische Einreisebestimmungen zuständig.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den richtigen Stellen kann viele Unsicherheiten ausräumen – und sorgt für eine stressfreie Einreise.

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