Eine Frau mit Rucksack, die ein Smartphone benutzt, um die antike steingeschnittene Stadt Petra in Jordanien zu fotografieren.

Einreisebestimmungen für Jordanien

Was Individualreisende wissen sollten

Was Individualreisende wissen sollten

Jordanien heißt kulturbegeisterte Individualreisende mit offenen Armen willkommen – doch bevor es zu den antiken Ruinen von Petra oder in die Weiten des Wadi Rum geht, gilt es, einige wichtige Einreiseformalitäten zu beachten. Die Einreisebestimmungen des Haschemitischen Königreichs sind klar geregelt, zugleich aber angenehm flexibel gestaltet – ideal für alle, die ihre Reise selbst organisieren und spontan gestalten möchten.

Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz anreist, benötigt einen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ein Visum ist verpflichtend, kann aber bequem bei Ankunft an den Flughäfen Amman oder Aqaba („Visa on Arrival“) oder vorab online beantragt werden. Besonders praktisch: Mit dem Jordan Pass, der vorab online erworben werden kann, entfallen nicht nur die Visumgebühren (bei mindestens drei Übernachtungen), sondern auch der Eintritt zu über 40 kulturellen Highlights – ein echtes Plus für kulturinteressierte Reisende.

Auch in Sachen Zoll und Ausfuhr zeigt sich Jordanien konsequent: Während persönliche Gegenstände wie Kameras oder Laptops problemlos eingeführt werden dürfen, sind die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen sowie die Einfuhr von Waffen, Drogen und Drohnen strikt untersagt. Wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, sollte internationale Dokumente und Versicherungen bereithalten.

Kurzum: Die Einreisebestimmungen Jordaniens schaffen klare Rahmenbedingungen, ohne den Entdeckergeist einzuschränken. Wer sich gut vorbereitet und die geltenden Regelungen respektiert, kann das Land problemlos, sicher und individuell bereisen – mit viel Raum für Kultur, Abenteuer und unvergessliche Begegnungen.

Geschrieben von: Luca Krohn Zuletzt aktualisiert am: 25. August 2025

Visumtypen für Jordanien

Wer Jordanien individuell entdecken möchte, hat bei der Einreise die Wahl zwischen mehreren Visumtypen. Die verschiedenen touristischen Visa unterscheiden sich in Gültigkeit, Einreisehäufigkeit und Zusatzleistungen. Für Individualreisende sind dabei vor allem zwei Optionen besonders relevant: das klassische Einzeltouristenvisum und der vielseitige Jordan Pass. Auch spezielle Varianten für mehrfaches Einreisen oder Gruppenreisen können in bestimmten Fällen interessant sein.

Einzeltouristenvisa

Das klassische Touristenvisum ist die häufigste Wahl für Individualreisende. Es kann ganz unkompliziert bei der Ankunft am Flughafen Amman oder Aqaba („Visa on Arrival“) beantragt oder vorab als E-Visum online beantragt werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel zwei Monate, der Aufenthalt ist auf 30 Tage begrenzt – eine Verlängerung vor Ort ist jedoch möglich.

Eine besonders attraktive Option für kulturinteressierte Reisende ist der Jordan Pass. Dieser wird vorab online erworben und vereint die Visumgebühr (bei mindestens drei Übernachtungen) mit kostenfreiem oder ermäßigtem Eintritt zu über 40 Sehenswürdigkeiten im ganzen Land – darunter Petra, Jerash oder das Wadi Rum. Der Jordan Pass ist ideal für alle, die auf eigene Faust viel entdecken und gleichzeitig Zeit und Geld sparen möchten.

Für flexible Reiserouten bieten sich auch Visa für doppelte oder mehrfache Einreisen an. Diese sind online erhältlich, gelten zwischen drei und sechs Monaten und ermöglichen es, Jordanien mehrfach zu betreten – besonders sinnvoll für Reisende, die das Land während ihrer Reise kurzzeitig verlassen und später wieder einreisen möchten.

Visumtyp

Gültigkeit

Einreisen

Beantragung

Besonderheiten

Einfaches Touristenvisum

2 Monate

1

On Arrival, Online

Verlängerbar vor Ort

Doppeltes Visum

3 Monate

2

Online

Für Aus-/Wiedereinreisen

Mehrfaches Visum

6 Monate

Mehrfach

Online

Für Vielreisende

Jordan Pass

2 Monate

1

Online

Inkl. Eintritt zu Sehenswürdigkeiten, gebührenfrei bei mind. 3 Nächten Aufenthalt

Eine Übersicht bietet die folgende Tabelle:Gruppenvisa

Gruppenvisa sind vor allem für Reisende gedacht, die über einen Reiseveranstalter in festen Gruppen unterwegs sind. In solchen Fällen werden die Visagebühren häufig direkt über den Veranstalter abgewickelt und sind teilweise im Reisepreis enthalten. Für klassische Individualreisende, die unabhängig reisen und ihre Route selbst gestalten, sind Gruppenvisa meist nicht relevant – können aber für gemeinsam reisende Familien oder kleine Reisegruppen mit organisiertem Ablauf eine Alternative darstellen.

Visagebühren und Zahlungsmethoden

Jordanien macht es Individualreisenden leicht, sich spontan für eine Reise zu entscheiden – auch bei den Visumkosten und Zahlungsmöglichkeiten. Dank klarer Gebührenstruktur und flexibler Zahlungsoptionen lässt sich die Einreise unkompliziert planen und vor Ort schnell erledigen.

Gebührenstruktur

Die Standardgebühr für ein Touristenvisum bei einmaliger Einreise beträgt aktuell 40 Jordanische Dinar (ca. 51 EUR). Wer jedoch mit einem Jordan Pass einreist und mindestens drei Nächte im Land verbringt, spart diese Gebühr komplett – ein attraktives Angebot für kulturinteressierte Reisende. Auch bei der Einreise über den Landweg sind unter bestimmten Bedingungen Ermäßigungen möglich.

Visumtyp

Gebühr (JOD)

Gebühr (EUR, ca.)

Hinweis

Einmalige Einreise

40 JOD

51 EUR

Gültig ca. 2 Monate, bei Einreise oder online

Reduziert (Landweg, 3 Nächte)

10 JOD

13 EUR

Nur bei mind. 3 Nächten Aufenthalt über Landgrenze

Mit Jordan Pass

entfällt

entfällt

Bei Online-Erwerb + mind. 3 Nächten Aufenthalt

Besonders für Individualreisende lohnt sich der Jordan Pass, da er nicht nur die Visumgebühr ersetzt, sondern auch den Eintritt zu über 40 Sehenswürdigkeiten in Jordanien abdeckt.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Bezahlung des Visums ist ebenso flexibel wie die Beantragung selbst:

  • Online-Antrag (E-Visum oder Jordan Pass):
    Zahlung per Kredit- oder Debitkarte direkt während des Antragsprozesses.

  • Visa on Arrival (am Flughafen oder an Landgrenzen):
    Zahlung ist sowohl in bar in jordanischen Dinar (JOD) als auch mit Kreditkarte möglich. Am Flughafen stehen Wechselstuben und Geldautomaten zur Verfügung, sodass auch eine spontane Bargeldabhebung kein Problem ist.

Wer lieber auf Nummer sicher geht, sollte vorab etwas Bargeld in JOD mitführen oder sicherstellen, dass die Kreditkarte für internationale Transaktionen freigeschaltet ist. So wird die Einreise zum entspannten Start in ein unvergessliches Reiseerlebnis.

Beantragungsprozess für ein Visum

Die Beantragung eines Visums für Jordanien ist unkompliziert und lässt sich bequem online erledigen. Alternativ steht nach wie vor das „Visa on Arrival“ bei der Einreise über die internationalen Flughäfen Amman oder Aqaba zur Verfügung. Damit Sie bestens vorbereitet sind, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das E-Visum sowie wichtige Hinweise zu Bearbeitungszeiten und möglichen Verzögerungen.

Notwendige Dokumente

Für die Beantragung eines E-Visums benötigen Sie folgende Unterlagen:

Dokument

Hinweis

Reisepass

Mindestens 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig; alle Seiten mit Foto und maschinenlesbarer Zone müssen gut lesbar gescannt sein

Passfoto

Biometrisch; je nach Anbieter erforderlich

Nachweis der Unterkunft

z. B. Hotelreservierung oder Einladungsschreiben bei Geschäftsreisen

Flugbuchung

Hin- und Rückflug müssen nachgewiesen werden

Der Antrag wird online über das Portal des jordanischen Innenministeriums oder über einen zertifizierten Visadienstleister ausgefüllt. Anschließend laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch, wählen den passenden Visumtyp und begleichen die Visumgebühr (ca. 98 €, inkl. Servicegebühr). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das E-Visum per E-Mail, das Sie bei Einreise entweder ausgedruckt oder digital vorzeigen.

Für Kurzentschlossene bleibt das „Visa on Arrival“ eine praktische Option. Es ist an den Flughäfen Amman und Aqaba erhältlich und kostet 40 JOD (rund 55 €). Wichtig: Nicht alle Nationalitäten sind berechtigt – prüfen Sie dies im Vorfeld.

Bearbeitungszeiträume

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein E-Visum liegt bei 4 bis 10 Werktagen. In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung innerhalb einer Woche. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann bei einigen Anbietern eine Expressoption wählen.

Es gibt jedoch einige Faktoren, die den Prozess verzögern können:

  • Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Angaben führen oft zu Rückfragen.

  • Hohe Nachfrage in der Hauptreisezeit kann die Bearbeitung verlangsamen.

  • Technische Ausfälle oder Systemumstellungen im Onlineportal.

  • Sicherheitsüberprüfungen bei bestimmten Nationalitäten oder Einzelfällen.

  • Feiertage und Wochenenden, da Anträge nur an Werktagen bearbeitet werden.

Unser Tipp: Planen Sie genügend Vorlaufzeit ein – vor allem bei Reisen in der Hochsaison oder wenn Sie ein spezielles Visum benötigen. So steht Ihrer individuellen Entdeckungsreise durch Jordanien nichts im Weg.

Visum bei Ankunft – unkomplizierte Einreise für viele Nationalitäten

Für Individualreisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gestaltet sich die Einreise nach Jordanien besonders einfach: Ein Visum kann direkt bei der Ankunft beantragt werden – ganz ohne vorherige Antragstellung. Diese sogenannte „Visa on Arrival“-Option steht Bürgerinnen und Bürgern vieler westlicher und asiatischer Staaten zur Verfügung, darunter auch Reisenden aus der gesamten EU, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea und zahlreichen weiteren Ländern.

Voraussetzung für die Erteilung ist ein Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Nach Ankunft – etwa am Queen Alia International Airport in Amman oder am Flughafen Aqaba – erfolgt die Beantragung direkt am Einreiseschalter. Die Gebühr beträgt aktuell 40 jordanische Dinar und kann in bar oder in den meisten Fällen auch per Kreditkarte beglichen werden. Der Einreisestempel erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, der bei Bedarf vor Ort verlängert werden kann.

Besonders attraktiv ist der Jordan Pass: Wer diesen vorab online erwirbt und mindestens drei Nächte in Jordanien verbringt, muss die Visumgebühr nicht zahlen. Zudem enthält der Pass freien oder ermäßigten Eintritt zu zahlreichen historischen Stätten – eine lohnende Option für kulturinteressierte Reisende. Auch wer über Aqaba ein- und ausreist, kann unter bestimmten Bedingungen von der Gebührenbefreiung profitieren.

Wichtig zu wissen: An der King-Hussein-Brücke (Grenze zu Israel und dem Westjordanland) wird kein Visum bei Ankunft ausgestellt. Hier ist ein vorab beantragtes Visum erforderlich. Zudem kann beim Check-in durch die Fluggesellschaft ein Rück- oder Weiterreiseticket verlangt werden.

Reisende aus bestimmten Ländern wie Afghanistan, Iran, Syrien oder Pakistan benötigen grundsätzlich ein Visum, das vor der Einreise beantragt werden muss. Eine vollständige Liste dieser „restricted countries“ ist auf den Seiten der jordanischen Behörden abrufbar. Wer jedoch aus einem berechtigten Land kommt und die Voraussetzungen erfüllt, kann Jordanien mit dem Visa on Arrival einfach, schnell und flexibel bereisen.

Zoll- und Passbestimmungen

Für eine reibungslose Einreise nach Jordanien lohnt sich ein genauer Blick auf die geltenden Zoll- und Passvorgaben. Sie betreffen vor allem persönliche Gegenstände, technische Ausrüstung und die Anforderungen an das Reisedokument – wichtige Punkte, besonders für Individualreisende mit umfangreicher Ausrüstung oder flexiblen Reiseplänen.

Elektronische Geräte und persönliche Gegenstände

Persönliche Elektronik wie Laptops, Kameras oder Ferngläser darf problemlos und zollfrei eingeführt werden, sofern sie für den Eigengebrauch bestimmt sind. Oft werden diese Geräte bei der Einreise im Reisepass vermerkt und müssen bei der Ausreise wieder mitgeführt werden. Auch Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel oder Sportequipment sind in haushaltsüblichen Mengen erlaubt.

Geschenke bis zu einem Wert von etwa 50 jordanischen Dinar können ebenfalls zollfrei mitgebracht werden. Wer über 18 Jahre alt ist, darf außerdem eine moderate Menge Tabakwaren und bis zu einem Liter Alkohol einführen. Verboten sind hingegen Waffen, Drogen, Funkgeräte, Drohnen, pornografisches Material sowie Antiquitäten und Korallen – sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfuhr. Bargeld darf bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD eingeführt werden; höhere Beträge müssen deklariert werden.

Passanforderungen

Reisende benötigen einen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Diese Regel gilt auch für Kinder, die jeweils ein eigenes Ausweisdokument vorweisen müssen. Mindestens eine freie Seite im Pass ist erforderlich, um das Visum und die Einreisestempel aufnehmen zu können. Wichtig zu wissen: Notpässe in cremefarbener Ausführung werden nicht akzeptiert. Minderjährige, die allein oder mit nur einem Elternteil reisen, sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Häufige Fragen und Probleme bei der Einreise

Die Einreise nach Jordanien verläuft in den meisten Fällen reibungslos – vorausgesetzt, die grundlegenden Vorschriften werden eingehalten. Dennoch kann es an der Grenze zu Rückfragen oder Problemen kommen, insbesondere bei unvollständigen Dokumenten oder besonderen persönlichen Umständen. Wer sich gut vorbereitet, kann solche Situationen meist vermeiden.

Ein häufiges Problem ist die Gültigkeit des Reisepasses: Er muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Diese Vorschrift wird sehr streng kontrolliert, ebenso wie die Anforderung, dass im Pass mindestens eine freie Seite für Stempel vorhanden ist. Pässe, die nicht den Anforderungen entsprechen, führen oft zur Zurückweisung.

Personen mit Geburtsort oder Herkunft aus bestimmten Ländern wie Irak, Syrien oder Palästina müssen vereinzelt mit intensiveren Befragungen rechnen. In solchen Fällen empfiehlt sich dringend die vorherige Beantragung eines E-Visums, um mögliche Komplikationen bei der Einreise zu minimieren. Auch Stempel aus Israel oder von jordanisch-israelischen Grenzübergängen im Pass können bei der Weiterreise in andere arabische Staaten zu Schwierigkeiten führen.

Ein weiterer Aspekt betrifft den Gesundheitsstatus: Personen mit übertragbaren Krankheiten wie Tuberkulose, Hepatitis B/C oder HIV kann die Einreise verweigert werden, insbesondere bei längerfristigen Aufenthalten.

Auch bei der Einfuhr von Bargeld, Elektronik oder Fahrzeugen kann es zu Rückfragen kommen. Bargeld über 15.000 JOD muss deklariert werden. Technische Geräte wie Laptops oder Kameras sind erlaubt, müssen aber bei der Ausreise wieder mitgeführt werden. Bei der Einreise mit dem eigenen Auto sind internationale Dokumente und Versicherungen erforderlich. Fehlende Nachweise können zur Zurückweisung des Fahrzeugs führen.

Für alleinreisende Frauen gilt: Auch wenn Jordanien als sicheres Reiseland gilt, ist es ratsam, offizielle Taxis zu nutzen und sich in Grenzbereichen dezent zu kleiden. In Einzelfällen kommt es zu Rückfragen oder Sicherheitshinweisen durch das Grenzpersonal.

Um Probleme an der Grenze zu vermeiden, empfiehlt sich eine sorgfältige Vorbereitung: Dazu gehören aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen, vollständige Dokumente, die frühzeitige Visumbeantragung und das Einhalten der Zollvorschriften. Wer diese Punkte berücksichtigt, kann entspannt ins Abenteuer starten.

Unterstützung durch diplomatische Vertretungen

Auch wenn Jordanien als sicheres Reiseland gilt, ist es beruhigend zu wissen, dass im Notfall verlässliche Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Die diplomatischen Vertretungen Jordaniens in Deutschland sowie die deutsche Botschaft in Amman bieten individuelle Unterstützung – sei es bei Visafragen, dem Verlust von Reisedokumenten oder in akuten Krisensituationen.

Wer Fragen rund um Visa oder Einreiseformalitäten hat, kann sich vor der Reise an die jordanische Botschaft in Berlin wenden. Auch bei Problemen während des Aufenthalts – etwa bei medizinischen Notfällen, rechtlichen Schwierigkeiten oder dem Verlust von Ausweisdokumenten – leisten die Vertretungen wertvolle Hilfe. In ernsten Situationen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen können sie zudem wichtige Informationen bereitstellen und Unterstützung organisieren.

Kontakt zur jordanischen Botschaft in Berlin:
Heerstraße 201, 13595 Berlin
Telefon: +49 30 3699600
E-Mail: jordan@jordanembassy.de
Website: jordanembassy.de

Die deutsche Botschaft in Amman ist für Reisende aus Deutschland die erste Adresse vor Ort. Während der Öffnungszeiten hilft das Konsularteam bei allen relevanten Anliegen. In dringenden Notfällen – etwa bei medizinischen Notlagen oder Verhaftungen – steht auch außerhalb der Bürozeiten ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Notfallnummer ist rund um die Uhr erreichbar, auch via SMS oder WhatsApp.

Kontakt zur deutschen Botschaft in Amman:
Benghasi Street 25, Jabal Amman, Amman
Telefon während der Bürozeiten: +962 6 590 11 70
Notfallnummer (außerhalb der Dienstzeiten): +962 7 9553 4261

Zusätzlich wird empfohlen, sich vor Reiseantritt in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) des Auswärtigen Amts einzutragen. Dies erleichtert im Ernstfall die Kontaktaufnahme und Koordination von Hilfeleistungen. Wer im Vorfeld alle wichtigen Kontaktdaten griffbereit hält und die lokalen Notrufnummern kennt, ist im Fall der Fälle gut vorbereitet.

Regionale und saisonale Unterschiede in den Einreisebestimmungen

Obwohl Jordaniens Einreisevorschriften grundsätzlich einheitlich geregelt sind, gibt es in bestimmten Regionen sowie zu bestimmten Jahreszeiten praktische Besonderheiten, die Individualreisende unbedingt beachten sollten – insbesondere bei Grenzübertritten oder Reisen während islamischer Feiertage.

Regionale Unterschiede zeigen sich vor allem an den Landgrenzen zu Israel und dem Westjordanland. Während an den Übergängen Aqaba/Yitzhak Rabin und Sheikh Hussein Bridge ein Visum direkt bei der Ankunft erhältlich ist, gilt dies nicht für den Grenzübergang King Hussein/Allenby Bridge: Dort wird ein Visum zwingend vorab benötigt. Wer über diesen Übergang einreist – etwa im Rahmen einer kombinierten Israel-Jordanien-Reise – sollte die Formalitäten frühzeitig klären.

Eine Sonderrolle nimmt die Region Aqaba ein: Innerhalb der Sonderwirtschaftszone rund um die Stadt gelten vereinfachte Bedingungen. Wer über den Flughafen Aqaba oder auf dem Landweg in die Region einreist und auch dort wieder ausreist, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer visafreien Einreise profitieren. Wichtig ist dabei, die geltenden Regeln im Vorfeld genau zu prüfen, da bei Abreise außerhalb der Zone Nachzahlungen anfallen können.

Saisonale Schwankungen betreffen nicht die Einreisebestimmungen an sich, wohl aber den Ablauf an Flughäfen und Grenzstationen. Während des Fastenmonats Ramadan sowie an hohen islamischen Feiertagen wie Eid al-Fitr und Eid al-Adha kommt es regelmäßig zu veränderten Öffnungszeiten, längeren Wartezeiten und eingeschränktem Service – auch an Behörden, Banken und Gastronomiebetrieben. Behörden schließen oft bereits am frühen Nachmittag, viele Prozesse verzögern sich. Öffentliche Aktivitäten verlagern sich in die Abendstunden.

Reisende sollten daher rund um religiöse Feiertage ausreichend Puffer in ihrer Reiseplanung einbauen und sich rechtzeitig über die jeweils aktuellen Termine informieren – insbesondere, da diese sich nach dem islamischen Mondkalender richten und jedes Jahr verschieben.

Klarstellungen zu Missverständnissen und Fehlinformationen

Rund um die Einreise nach Jordanien kursieren viele Gerüchte – von falschen Visaregeln bis hin zu unzulässigen Einfuhrpraktiken. Wer auf eigene Faust reist, sollte sich nicht auf Halbwissen oder Forenbeiträge verlassen, sondern auf offizielle Informationen setzen. Denn einige der gängigen Mythen können bei der Ankunft am Flughafen oder an der Grenze schnell zu Problemen führen.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Visumspflicht: Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist es nicht zwingend notwendig, das Visum vorab zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige – ebenso wie viele andere Nationalitäten – können das Visum unkompliziert bei Ankunft am Flughafen in Amman oder Aqaba sowie an bestimmten Grenzübergängen erhalten. Dennoch lohnt sich die Online-Beantragung in speziellen Fällen, etwa bei mehrfachen Einreisen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Herkunft.

Ein weiterer Irrglaube ist, dass ein Personalausweis für die Einreise ausreicht. Tatsächlich ist ein Reisepass zwingend erforderlich – mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten ab Einreise. Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument. Für alleinreisende Minderjährige wird zudem eine beglaubigte Einverständniserklärung empfohlen.

Zudem ist die Einfuhr von Bargeld nur bis zu einem Wert von 15.000 JOD erlaubt; darüber hinaus muss eine Deklaration erfolgen. Verboten sind Waffen, Drogen, Drohnen, Funkgeräte und pornografische Inhalte – ebenso wie die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen. Auch die weitverbreitete Annahme, dass die eigene europäische Kfz-Versicherung in Jordanien gilt, ist falsch. Wer mit dem eigenen Fahrzeug einreist, muss eine temporäre Haftpflichtversicherung vor Ort abschließen.

Damit Missverständnisse gar nicht erst entstehen, empfiehlt es sich, ausschließlich auf verlässliche Quellen zurückzugreifen. Hierzu zählen das Auswärtige Amt, die jordanische Botschaft in Berlin, die Website des jordanischen Innenministeriums sowie die deutsche Botschaft in Amman. Ergänzend bieten seriöse Reiseportale oder spezialisierte Veranstalter hilfreiche Informationen – allerdings sollten diese stets mit den offiziellen Angaben abgeglichen werden.

Wer auf diese Weise vorbereitet reist, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen – und kann Jordanien ganz entspannt erleben.

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