Einreisebestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate
Was Sie vor Ihrer Reise wissen sollten
Was Sie vor Ihrer Reise wissen sollten
Die Vereinigten Arabischen Emirate gelten längst nicht mehr nur als Zwischenstopp auf dem Weg nach Fernost – sie sind ein Reiseziel für sich geworden. Gerade Individualreisende entdecken die VAE als faszinierende Mischung aus orientalischer Kultur, moderner Architektur und luxuriösem Komfort. Ob beim Sterne-Dinner mit Blick auf den Burj Khalifa, beim Rückzug in ein Wüstenresort mit privater Villa oder auf einem Yacht-Ausflug entlang der Skyline von Dubai: Wer die Emirate individuell bereist, sucht das Besondere – und findet es auch.
Damit Ihr Aufenthalt von Anfang an reibungslos verläuft, gibt dieser Artikel einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Einreisebestimmungen – von Visaregelungen über Reisedokumente bis hin zu Zollvorschriften. So sind Sie bestens vorbereitet, um das volle Potenzial Ihrer individuellen Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate auszuschöpfen.
Aktuelle Einreisebestimmungen für verschiedene Staatsangehörige
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist für viele Nationalitäten unkompliziert – dennoch gibt es länderspezifische Unterschiede, die Sie bei der Planung Ihrer Reise berücksichtigen sollten. Die wichtigsten Regelungen betreffen Visafragen, Reisedokumente und Aufenthaltsdauer. Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, ist der Blick auf offizielle Quellen unerlässlich – insbesondere bei langfristigen Aufenthalten oder mehrfachen Einreisen.
Visa-Richtlinien für europäische Staatsangehörige
Bürgerinnen und Bürger der meisten europäischen Länder – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum für die Vereinigten Arabischen Emirate. Bei Einreise wird eine kostenlose Aufenthaltserlaubnis erteilt, die automatisch bei Passkontrolle gestempelt wird.
Wichtig ist, dass der Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Eine Verlängerung des visafreien Aufenthalts ist in der Regel nicht möglich. Wer plant, länger zu bleiben oder mehrfach einzureisen, sollte sich frühzeitig über geeignete Visaoptionen informieren – zum Beispiel über ein Langzeitvisum oder ein Multi-Einreise-Visum. Aktuelle und verbindliche Informationen stellt das Auswärtige Amt auf seiner Website bereit.
Visa-Anforderungen für Reisende außerhalb Europas
Für Staatsangehörige außerhalb Europas, etwa aus Indien, Südafrika oder Südamerika, gelten teils abweichende Regelungen. Viele dieser Reisenden benötigen ein Visum vor der Einreise, das online oder über die zuständige Botschaft beantragt werden muss. Alternativ ist für einige Nationalitäten ein Visa-on-Arrival oder ein elektronisches Visum (eVisa) möglich.
Für US-amerikanische Reisende gelten erleichterte Bedingungen: Sie erhalten bei Ankunft in den VAE in der Regel ein kostenfreies Visum für bis zu 30 Tage, das einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden kann. Auch hier ist ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Die US-Regierung stellt aktuelle Informationen über das Department of State bereit.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit gilt: Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den offiziellen Auslandsvertretungen und Regierungsportalen Ihres Herkunftslandes. Dies ist besonders wichtig bei geänderten Gesundheitsvorschriften, Sicherheitsmaßnahmen oder Visa-Auflagen, die kurzfristig in Kraft treten können.
Reisedokumente und Anforderungen
Wer in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen möchte, sollte sich vorab genau über die gültigen Einreisevoraussetzungen informieren – insbesondere in Bezug auf die Reisedokumente. Denn selbst kleine Abweichungen von den offiziellen Vorgaben können zur Verweigerung der Einreise führen. Die VAE legen großen Wert auf klare Identitätsmerkmale und die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards – insbesondere bei Individualreisenden, die ihre Reise flexibel und unabhängig gestalten.
Gültigkeitsanforderungen von Reisepässen
Für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist ein biometrischer Reisepass zwingend erforderlich. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein – auch bei Aufenthalten von nur wenigen Tagen. Diese Regel gilt unabhängig von der Nationalität, wobei insbesondere für deutsche Staatsangehörige bestimmte Einschränkungen zu beachten sind:
Nicht zugelassen sind vorläufige Reisepässe, Personalausweise sowie vorläufige Personalausweise. Auch verlängerte Kinderreisepässe werden nicht akzeptiert. Kinder benötigen einen eigenen, gültigen Kinderreisepass – allerdings nur, wenn dieser bereits vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt wurde. Neue Kinderreisepässe werden seitdem nicht mehr ausgestellt.
Der Reisepass muss vollständige Vor- und Familiennamen sowie ein eindeutig eingetragenes Geschlecht („M“ oder „F“) enthalten. Ungenaue oder unvollständige Angaben – etwa ein Geburtsdatum mit Platzhaltern wie „XX.XX.“ – können zur Zurückweisung an der Grenze führen. Zudem erfolgt bei der Ein- und Ausreise ein biometrischer Iris-Scan, weshalb nur elektronische, als „ePass“ gekennzeichnete Pässe mit Chip akzeptiert werden.
Visaantrag und Prozess
Für viele Reisende – darunter auch deutsche Staatsangehörige – ist die Einreise in die VAE unkompliziert: Das Touristenvisum wird direkt bei Ankunft erteilt und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Ein vorheriger Visaantrag ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Wer jedoch ein spezielles Visum beantragen möchte – etwa für längere Aufenthalte, geschäftliche Zwecke oder neue Visaformen wie das „Talentvisum“ –, sollte sich frühzeitig über die erforderlichen Nachweise informieren. Dazu zählen je nach Visumskategorie unter anderem ein anerkannter Hochschulabschluss, ein Nachweis finanzieller Mittel oder eine gültige Auslandskrankenversicherung. Der Antrag erfolgt in der Regel digital über die offiziellen Plattformen der VAE und sollte mit ausreichendem Vorlauf gestellt werden.
Einreisebestimmungen für Kinder und Minderjährige
Die Vereinigten Arabischen Emirate heißen Familien mit Kindern herzlich willkommen – vorausgesetzt, die Reisedokumente und Einreiseunterlagen stimmen. Gerade für Individualreisende, die mit Kindern unterwegs sind oder deren Nachwuchs alleine reist, gelten besondere Regelungen. Um Unannehmlichkeiten an der Grenze zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig mit den aktuellen Bestimmungen vertraut machen. Die folgenden Hinweise geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für die Einreise von Kindern und Jugendlichen in die VAE.
Voraussetzungen für Kinderreisepässe
Seit Januar 2024 benötigen alle Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ein eigenes Reisedokument – der bisher übliche Kinderreisepass wurde abgeschafft. Für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zwingend ein gültiger, biometrischer Reisepass erforderlich. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden nicht mehr akzeptiert und führen zur Zurückweisung an der Grenze.
Für Kinder unter 12 Jahren kann ein biometrischer Reisepass mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Jahren beantragt werden. Zur Ausstellung müssen alle Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen. Benötigt werden ein aktuelles biometrisches Passfoto, ggf. eine Geburtsurkunde sowie Nachweise zur Sorgeberechtigung. Wichtig ist zudem, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist – eine zentrale Voraussetzung für die Einreise in die VAE.
Einreise von Minderjährigen ohne Begleitung
Die Einreise allein reisender Minderjähriger unter 18 Jahren ist in die Vereinigten Arabischen Emirate in der Regel nicht gestattet. Wer dennoch plant, dass ein Kind allein oder nur mit einem Elternteil bzw. einer dritten Person reist, sollte sich auf strengere Nachweispflichten einstellen. In solchen Fällen ist dringend eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich – in englischer Sprache und idealerweise ergänzt durch:
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopien der Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten,
- ggf. ein Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung der begleitenden Person.
Darüber hinaus verlangen einige Fluggesellschaften eigene Genehmigungsformulare oder zusätzliche Dokumente für allein reisende Minderjährige. Diese sollten unbedingt im Vorfeld mit der Airline geklärt werden. Auch auf vollständige und korrekte Angaben im Reisepass ist zu achten – unvollständige Passdaten (z. B. fehlender Vorname oder Geburtsdatum) können zur Verweigerung der Einreise führen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz vor Kindesentziehungen. In sensiblen Fällen kann eine Ausreisesperre bestehen, deren Aufhebung nur durch gerichtlichen Beschluss oder mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten möglich ist. Deshalb gilt: Bei Unsicherheiten oder Sonderkonstellationen sollten Sie sich unbedingt vorab an die Botschaft oder ein Konsulat der VAE wenden.
Zollbestimmungen und Warenverkehr
Die Vereinigten Arabischen Emirate gelten als luxuriöses Reiseziel – doch auch hier gelten klare Zollvorschriften, die Reisende unbedingt kennen sollten. Wer persönliche Gegenstände, Technik oder Luxusartikel mit in die Emirate bringt, sollte sich im Vorfeld über die geltenden Freimengen und Einfuhrgrenzen informieren. Denn bereits kleine Überschreitungen oder unklare Deklarationen können bei der Einreise zu Verzögerungen oder Abgaben führen. Besonders Individualreisende, die Wert auf hochwertige Ausstattung und Genuss legen, sollten sich mit den wichtigsten Bestimmungen vertraut machen.
Einfuhrbegrenzungen für persönliche Güter
Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Kosmetikartikel, Smartphones oder Kameras dürfen in der Regel zollfrei eingeführt werden – vorausgesetzt, sie sind erkennbar für den Eigenbedarf bestimmt. Wer hingegen größere Mengen identischer Produkte mit sich führt, etwa zehn neue Smartphones oder mehrere identische Uhren, muss mit einer Zollanmeldung und eventuellen Gebühren rechnen.
Besondere Bestimmungen für Luxusartikel
Luxusgüter wie hochwertige Uhren, Schmuck, Designerhandtaschen oder Elektronik unterliegen denselben Wertfreigrenzen wie andere Waren – es gibt keine gesonderte Sonderregelung. Das bedeutet: Auch ein einzelnes Schmuckstück kann bei Überschreitung der Freigrenze abgabenpflichtig werden.
Vor allem bei Reisen in die VAE, wo luxuriöse Mitbringsel wie Parfüm, Mode oder Technikartikel beliebt sind, lohnt sich eine sorgfältige Abwägung: Ist die Ware für den persönlichen Gebrauch bestimmt, innerhalb der erlaubten Freimengen und korrekt deklariert, gibt es in der Regel keine Probleme. Wer jedoch ohne Anmeldung mit teuren Neuanschaffungen im Gepäck reist, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Verzögerungen oder sogar Bußgelder.
Einfuhr von Medikamenten
Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte sich bereits vor der Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Die VAE verfolgen im Umgang mit Arzneimitteln sehr klare Regelungen – insbesondere bei rezeptpflichtigen, starken oder in Europa nicht zugelassenen Präparaten. Damit Sie bei der Einreise keine unangenehmen Überraschungen erleben, haben wir die wichtigsten Vorschriften und Hinweise für Sie zusammengestellt.
Zugelassene Medikamente und Vorschriften
Grundsätzlich dürfen Sie Medikamente für den persönlichen Eigenbedarf in die VAE mitführen – dies gilt auch für Präparate, die in den Emiraten nicht offiziell zugelassen sind. Entscheidend ist, dass die eingeführte Menge dem üblichen Verbrauch für maximal 90 Tage entspricht und die Medikamente ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt sind. Die Mitnahme für andere Personen oder über den persönlichen Bedarf hinaus ist nicht erlaubt.
Für viele gängige Arzneimittel reicht es aus, eine ärztliche Verordnung oder den Beipackzettel mitzuführen, auf dem Name, Wirkstoff und Dosierung ersichtlich sind. Achten Sie darauf, dass Medikamente in der Originalverpackung transportiert werden und – wenn möglich – mit einem begleitenden Schreiben Ihres Arztes auf Englisch versehen sind.
Besondere Vorsicht ist bei Medikamenten geboten, die unter die Kategorie Betäubungsmittel, starke Schmerzmittel oder bestimmte hormonelle Wirkstoffe fallen. Diese sind nur mit einer vorherigen Genehmigung der emiratischen Gesundheitsbehörde (MOHAP) einfuhrfähig. Auch Präparate mit geschützten Inhaltsstoffen, wie z. B. bestimmte pflanzliche Extrakte, können Einschränkungen unterliegen. Eine aktuelle Liste zugelassener Wirkstoffe stellt die zuständige Gesundheitsbehörde auf ihrer Website zur Verfügung.
Beantragung spezieller Genehmigungen
Sollten Sie Medikamente benötigen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht zugelassen sind oder deren Wirkstoffe als sensibel gelten, ist eine vorherige Genehmigung durch das Ministry of Health and Prevention (MOHAP) zwingend erforderlich. Privatpersonen können diesen Antrag nicht selbst stellen – er muss über Ihren behandelnden Arzt erfolgen.
Für stark wirkende, verschreibungspflichtige oder in Deutschland nicht zugelassene Medikamente sind in Ausnahmefällen sogenannte Härtefallregelungen möglich. Voraussetzung ist eine ausführliche ärztliche Begründung, aus der hervorgeht, warum das Medikament notwendig und durch kein anderes in den VAE erhältliches Präparat ersetzbar ist.
Der Beantragungsprozess umfasst mehrere Schritte: Ihr Arzt erstellt eine medizinische Begründung und reicht diese bei der zuständigen Behörde oder dem Hersteller ein. Gleichzeitig kann bei der Krankenversicherung eine Anfrage zur Kostenübernahme gestellt werden. Erst nach offizieller Genehmigung darf das Medikament mitgeführt oder in Ausnahmefällen vor Ort bezogen werden.
Bitte beachten Sie: Der Versand von Medikamenten aus dem Ausland – etwa per Post oder Kurierdienst – ist in den VAE strengstens verboten. Alle notwendigen Arzneimittel sollten persönlich mitgeführt und im Idealfall vor der Reise angemeldet werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem spezialisierten Arzt oder der Botschaft der VAE.
Notfallkontakte in den VAE
Auch auf einer perfekt geplanten Individualreise kann es zu unerwarteten Situationen kommen. Umso wichtiger ist es, im Notfall schnell und zuverlässig Hilfe zu bekommen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind Notfalldienste gut organisiert, und es stehen zahlreiche Anlaufstellen für Touristen zur Verfügung – sowohl behördlich als auch konsularisch. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Nummern und Ansprechpartner für medizinische, sicherheitsrelevante oder konsularische Notfälle.
Wichtige Kontaktnummern
Die VAE verfügen über ein landesweit einheitliches Notrufsystem. In akuten Notfällen erreichen Sie die zuständigen Stellen rund um die Uhr über die folgenden Nummern:
- Polizei: 999
- Rettungsdienst / Krankenwagen: 998
- Feuerwehr: 997
- Küstenwache (Seenot): 996
- Stromausfall: 991
- Wasser-Notfälle (Abu Dhabi): 992
- Notrufzentrale Abu Dhabi/Al Ain/Al Dhafra: 993
Für touristenspezifische Anliegen gibt es zusätzliche Hotlines:
- Touristenpolizei Dubai: 901
- Touristenpolizei Abu Dhabi: +971 2 800 2626 oder +971 2 512 7777
- Dubai Tourism Helpline: +971 4 609 6239
- Kundenschutz Abu Dhabi: 800 555
- Verbraucherschutz Dubai: 600 545 555
Medizinische Einrichtungen wie die Dubai Health Authority (800 342) oder renommierte Krankenhäuser wie Sheikh Khalifa Medical City und Mediclinic Al Noor Hospital stehen ebenfalls im Ernstfall zur Verfügung.
Tipp: Speichern Sie diese Nummern am besten bereits vor der Reise in Ihrem Mobiltelefon ab und achten Sie darauf, im Notfall genaue Angaben zu Standort und Situation machen zu können. Für Menschen mit Behinderung ist in Abu Dhabi auch eine Notfallmeldung per SMS an 5999 möglich.
Auslandsvertretungen und Ansprechpartner
Bei konsularischen Notfällen – etwa bei Passverlust, Krankheit, Unfall oder Verhaftung – ist die deutsche Auslandsvertretung in den VAE Ihre wichtigste Anlaufstelle:
Deutsches Generalkonsulat Dubai
- Telefon (während der Dienstzeiten): +971 4 302 4333
- Bereitschaftsdienst (außerhalb der Öffnungszeiten): +971 (0)50 650 4134
- E-Mail: info@dubai.diplo.de
Das Generalkonsulat ist für alle konsularischen Belange zuständig – auch für deutsche Staatsangehörige in Abu Dhabi oder anderen Emiraten. Es bietet Hilfe bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten, nimmt Kontakt zu Angehörigen in Deutschland auf und vermittelt bei Bedarf medizinische oder rechtliche Unterstützung.
Deutsche Botschaft Abu Dhabi
- Telefonzentrale: +971 2 596 7700
- Hinweis: Keine konsularische Betreuung – Notfälle werden über das Generalkonsulat Dubai abgewickelt.
Für österreichische Staatsbürger ist die Österreichische Botschaft in Abu Dhabi unter +971 2 694 4999 erreichbar.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Webseiten Ihrer jeweiligen Auslandsvertretung und laden Sie dort verfügbare Merkblätter für Notfälle herunter. So sind Sie auch in Ausnahmesituationen gut vorbereitet und wissen, an wen Sie sich wenden können.
Entdecken Sie den Orient mit Experten, die jeden Winkel selbst erkundet haben
Ihr Traumurlaub, maßgeschneidert von Kennern.
Wir kennen den Orient nicht nur aus Büchern, sondern sind mehrmals im Jahr persönlich vor Ort, um die Kultur, Landschaft und Menschen aus erster Hand zu erfahren.
Von der ersten Anfrage bis zu Ihrer Heimkehr sind wir persönlich für Sie da - per Telefon, E-Mail oder WhatsApp, wann immer Sie uns brauchen. Unsere Reisen sind so einzigartig wie Sie: individuell geplant und mit exklusiven Privilegien und hochwertigen Arrangements versehen, die Ihre Reise unvergesslich machen.
Experten für Ihre Orient Reise